Verlässlichkeit über Grenzen hinweg: Unterhalt in der Schweiz vollstrecken.
- Nicole-Denise Faßbender

- 20. Feb.
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 4 Tagen

Wenn es um Unterhaltsforderungen geht, steht für viele Mandanten mehr als nur eine Summe auf dem Papier auf dem Spiel – es geht um die finanzielle Stabilität und die Zukunft der Familie. Doch was passiert, wenn der Unterhaltsschuldner in die Schweiz zieht? Oft hält sich hartnäckig das Gerücht, deutsche Titel seien dort schwer durchsetzbar. Wir können Sie beruhigen: Das Gegenteil ist der Fall.
Das Lugano-Übereinkommen: Ihr starkes Fundament
Entgegen vieler Fehlinformationen im Netz ist die Rechtslage klar: Dank des Lugano-Übereinkommens sind vollstreckbare Beschlüsse deutscher Gerichte zu Kindes-, Ehegatten- oder Trennungsunterhalt in der Schweiz grundsätzlich vollstreckbar. Ob es sich um ein streitiges Urteil oder einen Versäumnisbeschluss handelt – wir sorgen dafür, dass Ihr deutsches Recht in der Schweiz die volle Anerkennung (Exequatur) findet.
Privilegierte Behandlung: Ein Vorteil für Unterhaltsberechtigte
Das Schweizer Recht erkennt die Dringlichkeit von Unterhalt an. Während gewöhnliche Forderungen oft erst nach Ablauf eines Pfändungsjahres ausgezahlt werden, genießen Unterhaltsforderungen eine Privilegierung: Die monatlichen Pfändungsquoten werden von den Ämtern umgehend ausgekehrt. Das sichert den laufenden Lebensbedarf ohne unnötige Wartezeiten.
Zwar wird in der Schweiz stets der Unterhalt für die Vergangenheit vollstreckt, die Erfahrung zeigt jedoch: Sobald die grenzüberschreitende Durchsetzung erst einmal greift, wird der laufende Unterhalt meist zügig und freiwillig geleistet, um weitere Maßnahmen und Kosten zu vermeiden.
Die technischen Details – Wir übernehmen die Komplexität Ihren Unterhalt in der Schweiz zu vollstrecken
Die Schweiz fordert, um Unterhalt in der Schweiz zu vollstrecken drei Dinge: eine inländische Korrespondenzadresse, eine Schweizer Bankverbindung und die präzise Adressklärung des Schuldners. Hier liegt unser besonderer Mehrwert für Sie:
Domizil & Logistik: Wir fungieren als Ihre offizielle Zustelladresse vor Ort.
Klientengeldkonto: Da Schweizer Banken keine Fremdgelder auf Privatkonten erlauben, führen wir für Sie ein spezielles Klientengeldkonto zur sicheren und rechtskonformen Verwaltung Ihrer Gelder.
Präzise Recherche: Wir klären den Wohnsitz über die Einwohnerkontrolle oder das Bundesamt für Migration (BFM) ab, um unnötige Gebühren durch Fehlzustellungen zu vermeiden.
Auch für Behörden ein starker Partner
Wir unterstützen auch deutsche Unterhaltsvorschusskassen, Jobcenter oder die ARGE dabei, übergeleitete Ansprüche in der Schweiz zu realisieren. Wir kennen die behördlichen Abkürzungen – wie die für Behörden kostenfreie Wohnsitzabfrage – und führen die Teilausfertigungen zum Erfolg.
Einer erfolgreichen Realisierung Ihrer Ansprüche steht mit der richtigen Strategie nichts im Wege.


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